Alle Formulare zum Schlichtungsverfahren der ZPO finden Sie hier
In einigen Kantonen wird der Friedensrichter auch Vermittler genannt. Die Funktion der Vermittler ist die gleiche wie des Friedensrichters.
Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische ZPO in Kraft und alle Friedensrichter- und Vermittlungsämter (Schlichtungsbehörde) arbeiten nach diesem Gesetz.
Unsere Einführungskurse finden statt am:
Kursausschreibung, Anmeldeformuler und weitere Infos: LINK