Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Bern. Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts wird die Rechtszersplitterung und die damit verbundene Rechtsunsicherheit beseitigt. Der Bundesrat hat am Mittwoch 28.6.2006 die Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung verabschiedet, welche die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze ersetzen wird.
Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische ZPO in Kraft und alle Friedensrichter- und Vermittlungsämter (Schlichtungsbehörde) arbeiten nach diesem Gesetz.