Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische ZPO in Kraft und alle Friedensrichter- und Vermittlungsämter (Schlichtungsbehörde) arbeiten nach diesem Gesetz.
Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische ZPO in Kraft und alle Friedensrichter- und Vermittlungsämter (Schlichtungsbehörde) arbeiten nach diesem Gesetz.