Ihr gutes Recht
Die neue Informationsbroschüre ist da!
In einigen Kantonen wird der Friedensrichter auch Vermittler genannt. Die Funktion der Vermittler ist die gleiche wie des Friedensrichters.
Am 1. Januar 2011 tritt die Schweizerische ZPO in Kraft und alle Friedensrichter- und Vermittlungsämter (Schlichtungsbehörde) arbeiten nach diesem Gesetz.
Unsere Einführungskurse finden statt am:
Kursausschreibung, Anmeldeformuler und weitere Infos: LINK
Alle Formulare zum Schlichtungsverfahren der ZPO finden Sie hier